Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer sind in §131g der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) i.V.m. § 25 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) geregelt, das Prüfungsverfahren nach § 131h, § 131l der WPO i.V.m. §§ 26 ff. der WiPrPrüfV.

AKS-Empfehlung für eine effiziente Vorbereitung auf die Eignungsprüfung

  • Sie belegen aus unserem WP-Lehrgang die Fächer Prüfungswesen, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Das Lehrwerk besteht aus jeweils 3 Ordnern im Fach Prüfungswesen sowie im Fach Steuerrecht und 2 Ordnern im Fach Wirtschaftsrecht sowie dem Basisbuch Privatrecht. Die Klausuren aus dem im Fernlehrgang integrierten Klausurenkurs schreiben Sie nur im Fach Wirtschaftsrecht (27 Klausuren) und im Fach Steuerrecht (17 Klausuren), die Sie jederzeit zur Korrektur einreichen können (Empfehlung: bis 10.07.).
  • Im Nahunterricht besuchen Sie 15 Tage Prüfungswesen, 12 Tage Wirtschaftsrecht und 15 Tage Steuerrecht.
  • Im Klausur-Intensiv-Training (KIT) schreiben Sie 2 Klausuren im Fach Wirtschaftsrecht und 2 Klausuren im Fach Steuerrecht.
  • Zusätzlich können Sie unseren neu geschaffenen 4-Klausurenkurs im Fach Wirtschaftsrecht mit 4 Original-Examensklausuren nutzen.
  • Das Examens-Intensiv-Training (EXIT) belegen Sie in den Fächern Prüfungswesen, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht.
  • Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung besuchen Sie das PTM Prüfungswesen sowie das PTM WiRe oder PTM StR (je nach Wahlfach).

Die genauen Termine sowie die Gebühren der jeweiligen Lehrgänge und Trainings entnehmen Sie bitte den Terminplänen bzw. dem Anmeldeformular.